Die HOPPE-Funktions-Garantie

Unsere Beschläge werden umfassend auf ihre dauerhaft einwandfreie Funktion getestet – praxisbezogen am Produktträger. Wir geben 10 Jahre Garantie auf die mechanische Funktion unserer Türbeschläge und Fenstergriffe.
10 Jahre Garantie auf die mechanische Funktion

Auch nach 10 Jahren starker Beanspruchung immer noch der gute Griff!

Nach unserem Verständnis ist ein HOPPE-Markenartikel die Einlösung eines Qualitätsversprechens gegenüber dem Verwender. Um das auch messbar zu machen, gibt HOPPE eine 10-Jahres-Funktions-Garantie auf die mechanische Funktion sämtlicher Tür- und Fenstergriffe (sofern die jeweiligen Montage- und Wartungsrichtlinien eingehalten werden; bitte beachten Sie dazu die „Garantie-Erklärung“).

Realitätsnahe Belastungstests

HOPPE-Markenbeschläge werden in zahlreichen Tests auf ihre dauerhaft einwandfreie Funktion geprüft. Durchgeführt werden – je nach Produkttyp – Dauerfunktions-Prüfungen und statische Belastungstests, die den anspruchsvollen „Alltag“ eines Tür- und Fenstergriffs realitätsnah abbilden und dabei teilweise über die Prüfungen und Anforderungen der DIN EN 1906 bzw. RAL-GZ 607/9 hinausgehen.

In den Prüfzyklen der Dauerfunktions-Prüfung nach DIN EN 1906 und RAL-GZ 607/9 werden die Beschläge isoliert getestet. HOPPE prüft praxisbezogen die Bedienung von Tür- und Fenstergriffen (in entsprechenden Bedienzyklen) an den Produktträgern (Tür- bzw. Fensterelement). Dies bedeutet, dass neben der reinen Betätigungs-Funktion auch die dauerhafte Verbindung zwischen Beschlag und Produktträger getestet wird.

Tür- und Fenstergriffe werden bei HOPPE praxisbezogen an den Produktträgern geprüft

Tür- und Fenstergriffe werden bei HOPPE praxisbezogen an den Produktträgern geprüft Tür- und Fenstergriffe werden bei HOPPE praxisbezogen an den Produktträgern geprüft

Der neue Qualitäts-Standard

Mit der 10-Jahres-Funktions-Garantie auf die mechanische Funktion übertrifft HOPPE auch den 2-Jahres-Gewährleistungs-Zeitraum des BGB und den 4-Jahres-Gewährleistungs-Zeitraum der VOB im Objektbereich und setzt damit den neuen Qualitäts-Standard für Markenbeschläge.

1. Tests bei Türbeschlägen

Die DIN EN 1906 sieht für die Dauerhaftigkeit von Beschlägen zwei Klassen und daraus abgeleitete Dauerfunktions-Prüfungen mit verschiedenen Prüfzyklen vor:

Klasse 6:
mittlere Benutzungs-Häufigkeit, Verwendung der Beschläge im Wohnbereich: 100.000 Prüfzyklen (1 Prüfzyklus = Betätigung des Griffes wie beim einmaligen Öffnen und Schließen einer Tür)

Klasse 7:
häufige Benutzung, Verwendung der Beschläge im Objektbereich: 200.000 Prüfzyklen

Für die HOPPE-Garantie auf die mechanische Funktion werden anwendungsbezogene Maßstäbe angelegt. Bei allen Dauerfunktions-Prüfungen werden Türgriffe in Verbindung mit dem Türelement geprüft. Türbeschläge für den Wohnbereich werden dabei mit 182.500 Bedienzyklen (1 Bedienzyklus = 1 x Öffnen und Schließen der Tür), Türbeschläge für den Objektbereich mit 255.500 Bedienzyklen getestet. Bezogen auf einen Zeitraum von 10 Jahren entspricht dies 50 bzw. 70 Bedienzyklen am Tag. Während des Dauerschalt-Versuchs am Türelement darf sich weder der Beschlag noch ein einzelnes Beschlagteil lösen. Nach dem Test werden die Beschläge auf ihre Festigkeit geprüft. Sie müssen außerdem weiterhin einwandfrei funktionieren.

2. Tests bei Fenstergriffen

Im Bereich der Fenstergriffe fordert die RAL-GZ 607/9 bei der Dauerfunktions-Prüfung mindestens 10.000 Dreh-/Kipp-Prüfzyklen.

Auch hier prüft HOPPE anwendungsbezogen. So werden HOPPE-Fenstergriffe im Rahmen der Funktions-Garantie-Prüfung mit 15.000 Dreh-/Kipp-Bedienzyklen (1 Dreh-/Kipp-Bedienzyklus = 1 x Öffnen und Schließen des Fensters plus 1 x Kippen und Schließen des Fensters) am Fensterelement getestet. Bezogen auf einen Zeitraum von 10 Jahren, entspricht dies dem 4-maligen Öffnen und Schließen plus 4-maligen Kippen und Schließen des Fensters pro Tag. Im Anschluss an den Dauerschalt-Versuch werden die Fenstergriffe ebenfalls auf ihre Festigkeit geprüft. Sie müssen außerdem weiterhin einwandfrei funktionieren.