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HOPPE-Funktions-Garantie

I. Allgemeines

Wir übernehmen gegenüber Endgebrauchern für Türgriff-Garnituren und Fenstergriffe der Marke „HOPPE – Der gute Griff.“, neben und zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten, die sich für den Endgebraucher aus einem Kauf dieser HOPPE-Produkte ergeben, eine Herstellergarantie in dem nachfolgend beschriebenen Umfang.

„HOPPE-Produkte“ sind im Sinne dieser Herstellergarantie Türgriff-Garnituren und Fenstergriffe der Marke „HOPPE – Der gute Griff.“.

Eine HOPPE-Türgriff-Garnitur umfasst dabei Türgriff (auch Handhabe genannt) oder Bügelgriff oder Schiebetür-Muschel, Griffrosette und/oder Schlüsselrosette oder Türschild (ggf. inkl. Dreh-Olive), Vierkantstift und Befestigungsmaterial, nicht jedoch Einsteckschloss, Schließzylinder und Schlüssel.

HOPPE-Fenstergriffe bezeichnen Fenstergriffe und Fenstertür-Griffe, wie z. B. Parallel-Schiebe-Kipptür-Griffe und Hebe-Schiebetür-Griffe. Ein HOPPE-Griff für Fenster oder Fenstertüren besteht aus Griff (auch Handhabe genannt) und/oder Fenstergriff-Rosette und/oder Unterkonstruktion, bei abschließbaren Ausführungen inkl. Schließzylinder und Schlüssel. Bestimmte Fenstertür-Griffe umfassen außerdem Schiebemuscheln und Schilder mit optionaler Profilzylinder-Lochung, nicht jedoch Profilzylinder und Schlüssel. Nicht zum Fenstergriff bzw. Fenstertür-Griff gehören das Fenstergetriebe sowie Verriegelungs-Elemente am Fensterflügel.

„Endgebraucher“ im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede natürliche oder juristische Person, die das HOPPE-Produkt als Erste von HOPPE, einem Händler oder jeder anderen natürlichen oder juristischen Person, die das HOPPE-Produkt im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes bei Dritten montiert oder verkauft, erworben hat. Das HOPPE-Produkt darf nicht in der Absicht erworben worden sein, es im Rahmen eines Geschäftsbetriebes bei Dritten zu montieren oder weiterzuverkaufen.

II. Garantie-Schutz

Als Hersteller garantieren wir Endgebrauchern die einwandfreie mechanische Funktionstüchtigkeit von HOPPE-Produkten. Diese Funktions-Garantie bezieht sich auf folgende Merkmale:

  • die Übertragung der Drehbewegung auf das Türschloss oder den Dreh-/Kipp-Beschlag des Fensters;
  • die Verbindung zwischen Griff und Anschlagkörper;
  • bei Fenstergriffen die Funktionen: abschließbar, selbsttätige Verriegelung, SecuForte®, SecuSelect®, Secu100®, Secu200®, SecuDuplex® oder SecuTBT® oder Secustik®;
  • bei Türgriffen die Funktionen: Sertos®, Badezimmer-Garnitur oder HCS® mit Verriegelungsfunktion;
  • bei Schutz-Garnituren die Funktionen: Schutzfunktion, Zylinder-Abdeckung;
  • das Rückholfederpaket (soweit werkseitig verbaut);
  • die HOPPE-Schnellstift-Verbindung und die HOPPE-SchnellstiftPlus-Verbindung.

Unsere Funktions-Garantie gilt für alle HOPPE-Produkte weltweit.

Wir gewähren die Funktions-Garantie für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Kaufdatum des Endgebrauchers.

Ausdrücklich ausgenommen von dieser Funktions-Garantie sind alle auswechselbaren Einzelteile, wie insbesondere Schrauben, Verbindungsstifte, Sprengringe u. dgl., sowie elektronische Bauteile und Software.

Darüber hinaus ist die Funktions-Garantie ausgeschlossen bei:

  • nicht bestimmungsgemäßer oder unsachgemäßer Verwendung;
  • fehlerhafter Montage;
  • fehlerhafter Bedienung;
  • Nichtbeachtung von Einbau- und Pflegeanweisungen;
  • eigenmächtig am Produkt vorgenommenen Änderungen und Reparaturen;
  • chemischen und physikalischen, bei unsachgemäßem Gebrauch entstandenen Einwirkungen auf die Mechanik und/oder auf die Materialoberfläche, z. B. Beschädigungen durch scharfkantige Gegenstände oder unsachgemäße Reinigungsmittel und Reinigungshilfsmittel;
  • nicht fachgerecht eingestellten Türen und Fenster und/oder deren Schlössern und Beschlagteilen (z. B. Bändern bzw. Scharnieren, Dreh-/Kipp-Beschlägen, Rahmen u. dgl.);
  • Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen.

III. Garantie-Leistungen

Unsere Garantie-Leistung besteht ausschließlich darin, dass wir im Falle eines innerhalb der Garantie-Zeit aufgetretenen Mangels in der mechanischen Funktionstüchtigkeit nach unserer Wahl die für den Endgebraucher kostenlose Reparatur des Produkts oder eine kostenfreie Ersatzlieferung eines entsprechenden oder gleichartigen und gleichwertigen Beschlages durchführen.

Dem Endgebraucher erwachsene Kosten und Aufwendungen für den Ein- und Ausbau des HOPPE-Produktes oder für die Versendung des Produktes an HOPPE oder den Händler werden von dieser Garantie nicht erfasst.

IV. Vom Endgebraucher einzuhaltendes Verfahren für die Geltendmachung der Garantie

Die Rechte aus dieser Garantie kann der Endgebraucher durch schriftliche Fehleranzeige innerhalb der Garantie-Zeit gegenüber dem Händler, bei dem er das Produkt gekauft hat, oder direkt bei uns, der HOPPE Holding AG, Via Friedrich Hoppe 6, 7537 Müstair, Schweiz, geltend machen.

Voraussetzung ist überdies, dass der Endgebraucher sowohl das beanstandete Produkt vorlegt wie auch einen Nachweis erbringt, dass der Mangel in der mechanischen Funktionstüchtigkeit innerhalb der Garantie-Zeit aufgetreten ist. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage des Kaufbelegs des Endgebrauchers geführt werden. Es wird daher empfohlen, den Kaufbeleg mindestens bis zum Ablauf der Garantie-Zeit sorgfältig aufzubewahren.

V. Gesetzliche Rechte

Der Endgebraucher hat im Falle von Mängeln der Ware gegenüber dem Verkäufer, bei dem er das Produkt erworben hat, oder dem Auftragnehmer, der das Produkt in seinem Auftrag eingebaut hat (z. B. Handwerksunternehmen) gesetzliche Sachmängelrechte. Diese Rechte kann der Endgebraucher unentgeltlich in Anspruch nehmen; die Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Sie können je nach Sachverhalt im Umfang über die Rechte aus dieser Garantie hinausgehen und für den Endgebraucher günstiger sein oder hinter dieser Garantie zurückbleiben. Die Garantie schränkt auch sonstige gesetzliche Rechte des Endgebrauchers nicht ein, z. B. Rechte nach dem Produkthaftungsgesetz.

VI. Name und Anschrift des Garantiegebers

HOPPE Holding AG
Via Friedrich Hoppe 6
CH-7537 Müstair

(Stand 12/2022)