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Umweltschonung

Umweltschonung hat bei HOPPE „Verfassungsrang“

Umweltschonung hat bei HOPPE „Verfassungsrang“

Umweltschonung hat bei HOPPE "Verfassungsrang"

Verantwortung für eine gesunde Umwelt trägt jeder Mensch. Ein Industrieunternehmen mit seiner Mitarbeiterschaft und seinen vielfältigen Verknüpfungen in der Gesellschaft sollte sich seiner gesteigerten Verantwortung bewusst sein.

Unsere Einstellung zur Umwelt basiert auf der Erkenntnis, dass der vermeintliche Zielkonflikt zwischen Ökonomie und Ökologie in Wahrheit nicht besteht: Kein System haushaltet sparsamer und effizienter als die Natur; ihre Arbeitsweise lehrt uns also Effizienz und Sparsamkeit:

 

Ökonomie = Ökologie

 

Die ökonomisch-ökologische Forderung an ein Unternehmen lautet somit, definierte Ziele mit geringstmöglichem Aufwand unter bestmöglicher Nutzung der eingesetzten Mittel – also ressourcenschonend – zu erreichen. Deshalb versuchen wir,

  • den Wirkungsgrad bei Schonung der vorhandenen Ressourcen zu erhöhen und
  • Abfälle als unerwünschtes Ergebnis so weit wie möglich zu vermeiden.

 

Umweltschonung hat bei HOPPE „Verfassungsrang“

 

Beispiele für die Umsetzung:

  • Umweltschonende Fertigung von Beschlägen
  • Brauchwassernutzung und Kreislaufführung von Prozesswasser
  • Umweltverträgliche Verpackungs-Materialien
  • Wiederverwertbare Materialreste als Sekundär-Rohstoff
  • Nutzung von Prozesswärme
  • Alternative Energie-Erzeugung
  • Maßnahmen zur Energie-Effizienz
  • Mitgliedschaft in der „Umweltallianz Hessen“

 

Zertifizierungen
Alle Produktionsstätten der HOPPE-Gruppe in Deutschland, Italien und Tschechien sind seit 2001 nach DIN EN ISO 14001:2015 (Umwelt-Management) zertifiziert. Darüber hinaus wurde 2014 die HOPPE AG, Stadtallendorf, nach DIN EN ISO 50001:2018 (Energie-Management) zertifiziert.

 

DIN EN ISO 14001:2015
DIN EN ISO 14001:2015
DIN EN ISO 14001:2015 (Anhang)
DIN EN ISO 14001:2015
(Anhang)

 DIN EN ISO 50001:2018
DIN EN ISO 50001:2018