Compliance bei HOPPE

Compliance bezieht sich auf die Einhaltung nationaler und internationaler gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen, von Normen und Standards sowie interner Regeln und Richtlinien. Dies wird von HOPPE als Selbstverständlichkeit erachtet.
Compliance bei HOPPE
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Nachhaltigkeits-Rating HOPPE-Gruppe – EcoVadis

HOPPE wurde 2025 mit einer fortgeschrittenen Nachhaltigkeitsleistung sowie der EcoVadis-Silbermedaille ausgezeichnet.

EcoVadis zählt zu den weltweit größten Anbietern von Nachhaltigkeits-Ratings für Unternehmen. Die Methodik basiert auf internationalen Nachhaltigkeits-Standards, etwa der Global Reporting Initiative, dem Global Compact der Vereinten Nationen und der Norm ISO 26000 und deckt über 220 Branchen-Kategorien und über 180 Länder ab. Die EcoVadis-Scorecard veranschaulicht die Nachhaltigkeits-Leistung von Unternehmen anhand von 21 Indikatoren in den vier Themenbereichen Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik und Nachhaltige Beschaffung.

HOPPE wurde 2025 mit einer fortgeschrittenen Nachhaltigkeitsleistung sowie der EcoVadis-Silbermedaille ausgezeichnet.

Nachhaltigkeits-Profil HOPPE-Gruppe – IntegrityNext

Nachhaltigkeits-Plattform IntegrityNext

Die Nachhaltigkeits-Plattform IntegrityNext ermöglicht HOPPE, seine Zulieferer hinsichtlich Nachhaltigkeit und Compliance zu überwachen und damit den gesetzlichen Anforderungen (u. a. aus dem Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz) gerecht zu werden.

IntegrityNext deckt alle erforderlichen ESG-Themen (Umwelt, Soziales und Governance) in Übereinstimmung mit den relevanten Standards und Vorschriften ab.

Compliance-Meldestelle

Die Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien gilt bei HOPPE als Selbstverständlichkeit und wird von allen Führungskräften, Mitarbeitern und Geschäftspartnern erwartet. Falls Ihnen konkrete Anhaltspunkte für mögliche Gesetzes- oder Regelverletzungen innerhalb der HOPPE-Gruppe vorliegen, ermutigen wir Sie, uns solche Compliance-Verstöße unverzüglich zu melden.

Jede Compliance-Meldung wird streng vertraulich behandelt – dies gilt für alle gelieferten Informationen, einschließlich der Identität des Hinweisgebers.

Verhaltenskodex für Zulieferer HOPPE-Gruppe

Der Verhaltenskodex für Zulieferer der HOPPE-Gruppe legt die grundlegenden Anforderungen fest, welche alle Zulieferer im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung mit der HOPPE-Gruppe einhalten müssen. Ziel ist es, eine gesetzeskonforme, verantwortungsvolle und nachhaltige Lieferkette sicherzustellen.

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Die Rechtsbeziehungen zwischen der HOPPE AG, Stadtallendorf („HOPPE“) und dem Vertragspartner („Verkäufer“) richten sich nach diesen Einkaufsbedingungen und etwaigen sonstigen schriftlichen Vereinbarungen.

Grundsatzerklärung Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG)

Die Grundsatzerklärung nach dem Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) zeigt das Bekenntnis zu nachhaltigem und verantwortungsvollem Wirtschaften. HOPPE setzt sich dafür ein, die Einhaltung von Menschenrechten und damit einhergehender Umweltstandards in der Lieferkette sicherzustellen.

Verfahrensordnung Beschwerdeverfahren LkSG

Die Verfahrensordnung beschreibt das seitens HOPPE eingerichtete Beschwerdeverfahren. Dieses ermöglicht potentiell Betroffenen auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen hinzuweisen.

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