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Die HOPPE-Funktions-Garantie

Die HOPPE-Funktions-Garantie

10 Jahre Garantie auf die mechanische Funktion

Nach unserem Verständnis ist ein HOPPE-Markenartikel die Einlösung eines Qualitätsversprechens gegenüber dem Verwender. Unsere 10-Jahres-Funktions-Garantie auf die mechanische Funktion sämtlicher Tür- und Fenstergriffe der Marke „HOPPE – Der gute Griff.“ unterstreicht diesen Anspruch (bitte beachten Sie dazu die „Garantie-Erklärung“).

Tür- und Fenstergriffe werden bei HOPPE praxisbezogen an den Produktträgern geprüft.

Realitätsnahe Belastungstests

HOPPE-Markenbeschläge werden in zahlreichen Tests auf ihre dauerhaft einwandfreie Funktion geprüft. Durchgeführt werden – je nach Produkttyp – Dauerfunktions-Prüfungen und statische Belastungstests, die den anspruchsvollen „Alltag“ eines Tür- und Fenstergriffs realitätsnah abbilden.

In den Prüfzyklen der Dauerfunktions-Prüfung nach DIN EN 1906 und RAL-GZ 607/9 werden die Beschläge isoliert getestet. HOPPE prüft praxisbezogen die Bedienung von Tür- und Fenstergriffen (in entsprechenden Bedienzyklen) an den Produktträgern (Tür- bzw. Fensterelement). Dies bedeutet, dass neben der reinen Betätigungs-Funktion auch die dauerhafte Verbindung zwischen Beschlag und Produktträger getestet wird.

Während der Dauerschalt-Versuche am Tür- bzw. Fensterelement darf sich weder der Beschlag noch ein einzelnes Beschlagteil lösen. Nach dem Test werden die Beschläge auf ihre Festigkeit geprüft. Die mechanische Funktion muss weiterhin gegeben sein.

Auch nach 10 Jahren starker Beanspruchung immer noch der gute Griff.

Tür- und Fenstergriffe werden bei HOPPE praxisbezogen an den Produktträgern geprüft
Tür- und Fenstergriffe werden bei HOPPE praxisbezogen an den Produktträgern geprüft