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Resista®-Oberflächen-Garantie-Erklärung

I. Allgemeines

Neben und zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten, die sich für den Endgebraucher aus einem Kauf von HOPPE-Produkten ergeben, übernehmen wir gegenüber Endgebrauchern eine Hersteller-Garantie auf die Haltbarkeit der Oberfläche von Türgriff-Garnituren und Fenstergriffen der Marke „HOPPE – Der gute Griff.“, die mit dem Spezial-Attribut „Resista®“ ausgestattet sind (im Nachfolgenden „Resista®-Oberfläche“ genannt).

„HOPPE-Produkte“ sind im Sinne dieser Herstellergarantie Türgriff-Garnituren und Fenstergriffe der Marke „HOPPE – Der gute Griff.“.

Eine HOPPE-Türgriff-Garnitur umfasst dabei Türgriff (auch Handhabe genannt) oder Bügelgriff oder Schiebetür-Muschel, Griffrosette und/oder Schlüsselrosette oder Türschild (ggf. inkl. Dreh-Olive), nicht jedoch Einsteckschloss, Schließzylinder und Schlüssel.

HOPPE-Fenstergriffe bezeichnen Fenstergriffe und Fenstertür-Griffe, wie z. B. Parallel-Schiebe-Kipptür-Griffe und Hebe-Schiebetür-Griffe. Ein HOPPE-Griff für Fenster oder Fenstertüren besteht aus Griff (auch Handhabe genannt) und/oder Fenstergriff-Rosette und/oder Unterkonstruktion, bei abschließbaren Ausführungen inkl. Schließzylinder und Schlüssel. Bestimmte Fenstertür-Griffe umfassen außerdem Schiebemuscheln und Schilder mit optionaler Profilzylinder-Lochung, nicht jedoch Profilzylinder und Schlüssel. Nicht zum Fenstergriff bzw. Fenstertür-Griff gehören das Fenstergetriebe sowie Verriegelungs-Elemente am Fensterflügel.

„Endgebraucher“ im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede natürliche oder juristische Person, die das HOPPE-Produkt als Erste von HOPPE, einem Händler oder jeder anderen natürlichen oder juristischen Person, die das HOPPE-Produkt im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes bei Dritten montiert oder verkauft, erworben hat. Das HOPPE-Produkt darf nicht in der Absicht erworben worden sein, es im Rahmen eines Geschäftsbetriebes bei Dritten zu montieren oder weiterzuverkaufen.

II. Garantie-Schutz

Als Hersteller garantieren wir Endgebrauchern die einwandfreie Haltbarkeit von Resista®-Oberflächen sachgemäß gebrauchter HOPPE-Türgriff-Garnituren und -Fenstergriffe. Diese Oberflächen-Garantie umfasst alle Mängel, die ohne unsachgemäße Einwirkungen allein auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind, insbesondere wenn die Oberfläche anläuft bzw. unterwandert wird („Fleckenbildung“) oder sich die Schutzschicht ablöst.

Unsere Oberflächen-Garantie gilt weltweit für alle HOPPE-Produkte, die mit der Resista®-Oberfläche ausgestattet sind. Diese Produkte sind auf der Verpackung mit dem Spezial-Attribut „Resista®“ gekennzeichnet.

Wir gewähren die Resista®-Oberflächen-Garantie für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Kaufdatum des Endgebrauchers.

Ausdrücklich ausgenommen von dieser Oberflächen-Garantie sind alle im montierten Zustand nicht sichtbaren Teile sowie auswechselbaren Einzelteile, wie insbesondere Schrauben, Verbindungsstifte usw., sowie elektronische Bauteile. Ferner wird keine Haftung übernommen für Schäden, die entstanden sind durch:

  • nicht bestimmungsgemäße, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung;
  • fehlerhafte und nachlässige Behandlung;
  • Nichtbeachtung von Einbau- und Pflegeanweisungen;
  • eigenmächtig am Produkt vorgenommene Änderungen und Reparaturen;
  • chemische und physikalische, bei unsachgemäßem Gebrauch entstandene Einwirkungen auf die Materialoberfläche, z. B. Beschädigungen durch scharfkantige Gegenstände oder unsachgemäße Reinigungsmittel und Reinigungshilfsmittel;
  • Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen.

III. Garantie-Leistungen

Unsere Garantie-Leistung besteht ausschließlich darin, dass wir im Falle eines innerhalb der Garantie-Zeit aufgetretenen Mangels an der Resista®-Oberfläche nach unserer Wahl die für den Endgebraucher kostenlose Reparatur des Produkts oder eine kostenfreie Ersatzlieferung eines entsprechenden oder gleichartigen und gleichwertigen Produkts durchführen.

Dem Endgebraucher erwachsene Kosten und Aufwendungen für den Ein- und Ausbau des HOPPE-Produktes oder für die Versendung des Produktes an HOPPE oder den Händler werden von dieser Garantie nicht erfasst.

IV. Vom Endgebraucher einzuhaltendes Verfahren für die Geltendmachung der Garantie

Die Rechte aus dieser Garantie kann der Endgebraucher durch schriftliche Fehleranzeige innerhalb der Garantie-Zeit gegenüber dem Händler, bei dem er das Produkt gekauft hat, oder direkt bei uns, der HOPPE Holding AG, Via Friedrich Hoppe 6, 7537 Müstair, Schweiz, geltend machen.

Voraussetzung ist überdies, dass der Endgebraucher sowohl das beanstandete Produkt vorlegt wie auch einen Nachweis erbringt, dass der Mangel an der Resista®-Oberfläche innerhalb der Garantie-Zeit aufgetreten ist. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage des Kaufbelegs des Endgebrauchers geführt werden. Es wird daher empfohlen, den Kaufbeleg mindestens bis zum Ablauf der Garantie-Zeit sorgfältig aufzubewahren.

V. Gesetzliche Rechte

Der Endgebraucher hat im Falle von Mängeln der Ware gegenüber dem Verkäufer, bei dem er das Produkt erworben hat, oder dem Auftragnehmer, der das Produkt in seinem Auftrag eingebaut hat (z. B. Handwerksunternehmen) gesetzliche Sachmängelrechte. Diese Rechte kann der Endgebraucher unentgeltlich in Anspruch nehmen; die Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Sie können je nach Sachverhalt im Umfang über die Rechte aus dieser Garantie hinausgehen und für den Endgebraucher günstiger sein oder hinter dieser Garantie zurückbleiben. Die Garantie schränkt auch sonstige gesetzliche Rechte des Endgebrauchers nicht ein, z. B. Rechte nach dem Produkthaftungsgesetz.

VI. Name und Anschrift des Garantiegebers

HOPPE Holding AG
Via Friedrich Hoppe 6
CH-7537 Müstair

(Stand 12/2022)