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DIN 18273

DIN 18273 – Hinweise zu Feuerschutztüren

Hinweise zu Feuerschutztüren

Feuerschutztüren können sehr lange in Gebrauch sein. Sollte im Laufe der Zeit eine Veränderung notwendig sein, müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Eine Feuerschutztür muss bauaufsichtlich zugelassen werden.
  • An zugelassenen Feuerschutztüren dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden.

 

Feuerschutzabschlüsse nach DIN 4102, Teil 5 sind selbstschließende Türen bzw. Tore, die dazu bestimmt sind, die Ausbreitung von Feuer zu verhindern. Unterschieden werden Feuerschutztüren nach der Dauer, die sie dem Feuer widerstehen (T30 = 30 Minuten, T60, T90 oder T120). Folgende Grundanforderungen müssen Feuerschutztüren erfüllen:

  • Selbstschließend
  • Erfüllung der brandschutztechnischen Anforderungen (d. h. die Ausbreitung von Feuer muss verhindert werden)
  • Zuverlässige Funktionsfähigkeit und deren Erhalt über einen längeren Zeitraum (200.000 Öffnungs- und Schließvorgänge)

 

Wie muss eine Feuerschutz-Türgriff-Garnitur aufgebaut sein?

Feuerschutz-Türgriff-Garnituren müssen, um die Funktion des Feuerschutzabschlusses zu gewährleisten, nach den in der DIN 18273 geregelten Anforderungen aufgebaut sein. Diese Norm gilt für alle Feuerschutz-Türgriff-Garnituren, die bei Feuerschutztüren und Rauchschutztüren eingesetzt werden. Neben der Türgriff-Garnitur gehören auch weitere Feuerschutz-geprüfte Bauteile, wie beispielsweise das Schloss, die Bänder, die Türschließer usw., zur Feuerschutztür. Wird ein nicht Feuerschutz-geprüftes Bauteil an einer Feuerschutztür verwendet, ist die Erfüllung der o. g. Anforderungen gefährdet.

 

Wesentliche Merkmale von Garnituren, die nach der DIN 18273 gefertigt werden, sind:

  • Werkstoffe und konstruktiver Aufbau der Feuerschutz-Türgriff-Garnituren müssen so beschaffen sein, dass bei vorschriftsgemäßer Montage und bestimmungsgemäßem Gebrauch das Brandschutzverhalten und die dauerhafte Funktion der Tür nicht beeinträchtigt werden.
  • Der Vierkantstift muss aus Stahl sein, einen Querschnitt von 9 x 9 mm aufweisen und in Längsrichtung ungeteilt sein.
  • Sind Feuerschutz-Türgriff-Garnituren (z. B. Aluminium-Garnituren) aus ei­nem unterhalb 1.000 °C (300 °C für Rauchschutztüren) schmelzenden Werkstoff, so müssen in der Regel alle für die Funktion relevanten Einzelteile (Griff – Stahl-Kern / Schilder und Rosetten – Stahl-Unterkonstruktion / Befestigungsmittel aus Stahl) mit einem oberhalb 1000 °C schmelzenden Werkstoff versehen werden. Wichtig ist, dass die Brandschutztür auch nach einem Brand noch begangen werden kann.
  • Feuerschutz-Türgriff-Garnituren müssen der Dauerfunktionsprüfung (200.000 Öffnungs- und Schließvorgänge, Standflügel-Garnitur 100.000) ohne Schäden, wie z. B. Verformungen und Risse, standhalten.
  • Türen in Rettungswegen müssen, um Unfallgefährdungen zu vermeiden, mit einem Türgriff ausgerüstet sein, dessen Ende in geeigneter Weise gestaltet ist (z. B. zum Türblatt hin gebogen).

 

HOPPE-Feuerschutz-Garnituren entsprechen der DIN 18273 (verwendbar bis T90)

HOPPE-Feuerschutz-Garnituren entsprechen der DIN 18273 (verwendbar bis T90)     HOPPE rüstet alle Feuerschutz-Garnituren für eine relativ große Türdicken-Überbrückung mit langen Nocken aus. Bei Rosetten- und Kurzschild-Garnituren sind die Nocken auf der Außenseite von 7 mm Außendurchmesser auf 6,2 mm abgesetzt. Daraus folgt, dass der Schlossdurchbruch je nach konstruktivem Aufbau der Tür (gegebenenfalls) für Rosetten- und Kurzschild-Garnituren mindestens 6,5 mm groß sein sollte. Ist dies nicht der Fall, dann geben Sie uns bitte das Maß des Schlossdurchbruches und die genaue Türdicke an.
HOPPE-Feuerschutz-Wechsel-Garnituren sind grundsätzlich mit einem festen Knopf und einem fest/drehbaren Wechselstift ausgestattet.     HOPPE-Feuerschutz-Wechsel-Garnituren sind grundsätzlich mit einem festen Knopf und einem fest/drehbaren Wechselstift ausgestattet. In Rettungswegen dürfen nur Wechsel-Garnituren eingesetzt werden, wenn die Fluchtrichtung eindeutig feststeht.
Feuerschutz-Antipanik-Türgriff-Garnituren (FS-AP) werden üblicherweise an Türen in Rettungs- und Fluchtwegen eingesetzt.     Feuerschutz-Antipanik-Türgriff-Garnituren (FS-AP) werden üblicherweise an Türen in Rettungs- und Fluchtwegen eingesetzt. Aus diesem Grund ist hierbei ein Modell zu wählen, dessen Griffende zum Türblatt hin gebogen ist. Türgriff-Garnituren für Schlösser mit Antipanik-Funktion müssen grundsätzlich eine zugfeste und drehbare Grifflagerung aufweisen. Alle HOPPE-Feuerschutz-Antipanik-Garnituren gibt es nur mit fest/drehbar-Lagerung (f/d) und Feuerschutz-Antipanik-Vollstift. Somit ist eine Übertragung der aufzuwendenden Kräfte auf die Schlossnuss ausgeschlossen.
Feuerschutz-Standflügel-Garnituren (FS-SF) sind bei HOPPE mit einem Außenschild bzw. einer Außenblindrosette ausgeführt.     Feuerschutz-Standflügel-Garnituren (FS-SF) sind bei HOPPE mit einem Außenschild bzw. einer Außenblindrosette ausgeführt. Der Vierkantstift (Vollstift) kann je nach Schloss-Sitz selbst angepasst werden.

Wichtig:

Feuerschutz-Garnituren nach DIN 18273 sind Bestandteil der Bauregelliste A der Landesbauordnungen und müssen als Verwendungsnachweis das Übereinstimmungszertifikat (ÜZ) führen. Ausgestellt wird das Übereinstimmungszertifikat von einer anerkannten Prüf- und Zertifizierungsstelle unter der Voraussetzung, dass das Bauprodukt der maßgeblichen technischen Regel (hier DIN 18273) entspricht, einer ständigen werkseigenen Produktionskontrolle und einer Fremdüberwachung durch die Zertifizierungsstelle unterliegt. HOPPE-Feuerschutz-Garnituren (nicht FS-Einzelteile) sind vom Materialprüfamt-Nordrhein-Westfalen (MPA-NRW) zertifiziert, tragen das „Ü“-Zeichen und geben Ihnen als Bauplaner die Sicherheit, den vom Gesetzgeber vorgesehenen Verwendungsnachweis zu erbringen.