Die HOPPE-Garantien

Unsere Tür- und Fenstergriffe sind Marken-Artikel. Deshalb garantieren wir die einwandfreie mechanische Funktion für 10 Jahre. Produkte mit Resista® erhalten eine ebenso lange Garantie auf die Oberfläche.
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Die HOPPE-Funktions-Garantie

Auch nach 10 Jahren starker Beanspruchung immer noch der gute Griff!

Nach unserem Verständnis ist ein HOPPE-Markenartikel die Einlösung eines Qualitätsversprechens gegenüber dem Verwender. Um das auch messbar zu machen, gibt HOPPE eine 10-Jahres-Funktions-Garantie auf die mechanische Funktion sämtlicher Tür- und Fenstergriffe (sofern die jeweiligen Montage- und Wartungsrichtlinien eingehalten werden; bitte beachten Sie dazu
die Garantie-Erklärung).

Realitätsnahe Belastungstests

HOPPE-Markenbeschläge werden in zahlreichen Tests auf ihre dauerhaft einwandfreie Funktion geprüft. Durchgeführt werden – je nach Produkttyp – Dauerfunktions-Prüfungen und statische Belastungstests, die den anspruchsvollen „Alltag“ eines Tür- und Fenstergriffs realitätsnah abbilden und dabei teilweise über die Prüfungen und Anforderungen der DIN EN 1906 bzw. RAL-GZ 607/9 hinausgehen.

In den Prüfzyklen der Dauerfunktions-Prüfung nach DIN EN 1906 und RAL-GZ 607/9 werden die Beschläge isoliert getestet. HOPPE prüft praxisbezogen die Bedienung von Tür- und Fenstergriffen (in entsprechenden Bedienzyklen) an den Produktträgern (Tür- bzw. Fensterelement). Dies bedeutet, dass neben der reinen Betätigungs-Funktion auch die dauerhafte Verbindung zwischen Beschlag und Produktträger getestet wird.

Tür- und Fenstergriffe werden bei HOPPE praxisbezogen an den Produktträgern geprüft

Der neue Qualitäts-Standard

Mit der 10-Jahres-Funktions-Garantie auf die mechanische Funktion übertrifft HOPPE auch den 2-Jahres-Gewährleistungs-Zeitraum des BGB und den 4-Jahres-Gewährleistungs-Zeitraum der VOB im Objektbereich und setzt damit den neuen Qualitäts-Standard für Markenbeschläge.

1. Tests bei Türbeschlägen

Die DIN EN 1906 sieht für die Dauerhaftigkeit von Beschlägen zwei Klassen und daraus abgeleitete Dauerfunktions-Prüfungen mit verschiedenen Prüfzyklen vor:

Klasse 6:

mittlere Benutzungs-Häufigkeit, Verwendung der Beschläge im Wohnbereich: 100.000 Prüfzyklen (1 Prüfzyklus = Betätigung des Griffes wie beim einmaligen Öffnen und Schließen einer Tür)

Klasse 7:

häufige Benutzung, Verwendung der Beschläge im Objektbereich: 200.000 Prüfzyklen.

Für die HOPPE-Garantie auf die mechanische Funktion werden anwendungsbezogene Maßstäbe angelegt. Bei allen Dauerfunktions-Prüfungen werden Türgriffe in Verbindung mit dem Türelement geprüft. Türbeschläge für den Wohnbereich werden dabei mit 182.500 Bedienzyklen (1 Bedienzyklus = 1 x Öffnen und Schließen der Tür), Türbeschläge für den Objektbereich mit 255.500 Bedienzyklen getestet. Bezogen auf einen Zeitraum von 10 Jahren entspricht dies 50 bzw. 70 Bedienzyklen am Tag. Während des Dauerschalt-Versuchs am Türelement darf sich weder der Beschlag noch ein einzelnes Beschlagteil lösen. Nach dem Test werden die Beschläge auf ihre Festigkeit geprüft. Sie müssen außerdem weiterhin einwandfrei funktionieren.

2. Tests bei Fenstergriffen

Im Bereich der Fenstergriffe fordert die RAL-GZ 607/9 bei der Dauerfunktions-Prüfung mindestens 10.000 Dreh-/Kipp-Prüfzyklen.

Auch hier prüft HOPPE anwendungsbezogen. So werden HOPPE-Fenstergriffe im Rahmen der Funktions-Garantie-Prüfung mit 15.000 Dreh-/Kipp-Bedienzyklen (1 Dreh-/Kipp-Bedienzyklus = 1 x Öffnen und Schließen des Fensters plus 1 x Kippen und Schließen des Fensters) am Fensterelement getestet. Bezogen auf einen Zeitraum von 10 Jahren, entspricht dies dem 4-maligen Öffnen und Schließen plus 4-maligen Kippen und Schließen des Fensters pro Tag. Im Anschluss an den Dauerschalt-Versuch werden die Fenstergriffe ebenfalls auf ihre Festigkeit geprüft. Sie müssen außerdem weiterhin einwandfrei funktionieren.

Garantie-Erklärung

I. Allgemeines

Wir übernehmen gegenüber Endgebrauchern für Türgriff-Garnituren und Fenstergriffe der Marke „HOPPE – Der gute Griff.“, neben und zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten, die sich für den Endgebraucher aus einem Kauf dieser HOPPE-Produkte ergeben, eine Herstellergarantie in dem nachfolgend beschriebenen Umfang.

„HOPPE-Produkte“ sind im Sinne dieser Herstellergarantie Türgriff-Garnituren und Fenstergriffe der Marke „HOPPE – Der gute Griff.“.

Eine HOPPE-Türgriff-Garnitur umfasst dabei Türgriff (auch Handhabe genannt) oder Bügelgriff oder Schiebetür-Muschel, Griffrosette und/oder Schlüsselrosette oder Türschild (ggf. inkl. Dreh-Olive), Vierkantstift und Befestigungsmaterial, nicht jedoch Einsteckschloss, Schließzylinder und Schlüssel.

HOPPE-Fenstergriffe bezeichnen Fenstergriffe und Fenstertür-Griffe, wie z. B. Parallel-Schiebe-Kipptür-Griffe und Hebe-Schiebetür-Griffe. Ein HOPPE-Griff für Fenster oder Fenstertüren besteht aus Griff (auch Handhabe genannt) und/oder Fenstergriff-Rosette und/oder Unterkonstruktion, bei abschließbaren Ausführungen inkl. Schließzylinder und Schlüssel. Bestimmte Fenstertür-Griffe umfassen außerdem Schiebemuscheln und Schilder mit optionaler Profilzylinder-Lochung, nicht jedoch Profilzylinder und Schlüssel. Nicht zum Fenstergriff bzw. Fenstertür-Griff gehören das Fenstergetriebe sowie Verriegelungs-Elemente am Fensterflügel.

„Endgebraucher“ im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede natürliche oder juristische Person, die das HOPPE-Produkt als Erste von HOPPE, einem Händler oder jeder anderen natürlichen oder juristischen Person, die das HOPPE-Produkt im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes bei Dritten montiert oder verkauft, erworben hat. Das HOPPE-Produkt darf nicht in der Absicht erworben worden sein, es im Rahmen eines Geschäftsbetriebes bei Dritten zu montieren oder weiterzuverkaufen.

II. Garantie-Schutz

Als Hersteller garantieren wir Endgebrauchern die einwandfreie mechanische Funktionstüchtigkeit von HOPPE-Produkten. Diese Funktions-Garantie bezieht sich auf folgende Merkmale:

  • die Übertragung der Drehbewegung auf das Türschloss oder den Dreh-/Kipp-Beschlag des Fensters
  • die Verbindung zwischen Griff und Anschlagkörper;
  • bei Fenstergriffen die Funktionen: abschließbar, selbsttätige Verriegelung, SecuForte®, SecuSelect®, Secu100®, Secu200®, SecuDuplex® oder SecuTBT® oder Secustik®;
  • bei Türgriffen die Funktionen: Sertos®, Badezimmer-Garnitur oder HCS® mit Verriegelungsfunktion;
  • bei Schutz-Garnituren die Funktionen: Schutzfunktion, Zylinder-Abdeckung
  • das Rückholfederpaket (soweit werkseitig verbaut);
  • die HOPPE-Schnellstift-Verbindung und die HOPPE-SchnellstiftPlus-Verbindung.

Unsere Funktions-Garantie gilt für HOPPE-Tür- und -Fensterbeschläge weltweit.

Wir gewähren die Funktions-Garantie für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Kaufdatum des Endgebrauchers.

Ausdrücklich ausgenommen von dieser Funktions-Garantie sind alle auswechselbaren Einzelteile, wie insbesondere Schrauben, Verbindungsstifte, Sprengringe u. dgl., sowie elektronische Bauteile und Software.

Darüber hinaus ist die Funktions-Garantie ausgeschlossen bei:

  • nicht bestimmungsgemäßer oder unsachgemäßer Verwendung;
  • fehlerhafter Montage;
  • fehlerhafter Bedienung;
  • Nichtbeachtung von Einbau- und Pflegeanweisungen;
  • eigenmächtig am Produkt vorgenommenen Änderungen und Reparaturen;
  • chemischen und physikalischen, bei unsachgemäßem Gebrauch entstandenen Einwirkungen auf die Mechanik und/oder auf die Materialoberfläche, z. B. Beschädigungen durch scharfkantige Gegenstände oder unsachgemäße Reinigungsmittel und Reinigungshilfsmittel;
  • nicht fachgerecht eingestellten Türen und Fenster und/oder deren Schlössern und Beschlagteilen (z. B. Bändern bzw. Scharnieren, Dreh-/Kipp-Beschlägen, Rahmen u. dgl.);
  • Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen.

III. Garantie-Leistungen

Unsere Garantie-Leistung besteht ausschließlich darin, dass wir im Falle eines innerhalb der Garantie-Zeit aufgetretenen Mangels in der mechanischen Funktionstüchtigkeit nach unserer Wahl die für den Endgebraucher kostenlose Reparatur des Produkts oder eine kostenfreie Ersatzlieferung eines entsprechenden oder gleichartigen und gleichwertigen Beschlages durchführen.

Dem Endgebraucher erwachsene Kosten und Aufwendungen für den Ein- und Ausbau des HOPPE-Produktes oder für die Versendung des Produktes an HOPPE oder den Händler werden von dieser Garantie nicht erfasst.

IV. Vom Endgebraucher einzuhaltendes Verfahren für die Geltendmachung der
Garantie

Die Rechte aus dieser Garantie kann der Endgebraucher durch schriftliche Fehleranzeige innerhalb der Garantie-Zeit gegenüber dem Händler, bei dem er das Produkt gekauft hat, oder direkt bei uns, der HOPPE Holding AG, Via Friedrich Hoppe 6, 7537 Müstair, Schweiz, geltend machen.

Voraussetzung ist überdies, dass der Endgebraucher sowohl das beanstandete Produkt vorlegt wie auch einen Nachweis erbringt, dass der Mangel in der mechanischen Funktionstüchtigkeit innerhalb der Garantie-Zeit aufgetreten ist. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage des Kaufbelegs des
Endgebrauchers geführt werden. Es wird daher empfohlen, den Kaufbeleg mindestens bis zum Ablauf der Garantie-Zeit sorgfältig aufzubewahren.

V. Gesetzliche Rechte

Der Endgebraucher hat im Falle von Mängeln der Ware gegenüber dem Verkäufer, bei dem er das Produkt erworben hat, oder dem Auftragnehmer, der das Produkt in seinem Auftrag eingebaut hat (z. B. Handwerksunternehmen) gesetzliche Sachmängelrechte. Diese Rechte kann der Endgebraucher unentgeltlich in Anspruch nehmen; die Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Sie können je nach Sachverhalt im Umfang über die Rechte aus dieser Garantie hinausgehen und für den Endgebraucher günstiger sein oder hinter dieser Garantie zurückbleiben. Die Garantie schränkt auch sonstige gesetzliche Rechte des Endgebrauchers nicht ein, z. B. Rechte nach dem Produkthaftungsgesetz.

VI. Name und Anschrift des Garantiegebers

HOPPE Holding AG
Via Friedrich Hoppe 6
CH-7537 Müstair

(Stand 12/2022)

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Resista®

Die Oberflächen-Garantie von HOPPE

Für Beschläge mit Resista® gibt HOPPE 10 Jahre Garantie auf die Oberfläche (bitte beachten Sie dazu die Garantie-Erklärung).

Sie unterliegen ständigen Qualitätsprüfungen und erfüllen im Neuzustand die Anforderungen der Europäischen Norm EN 1670 („Schlösser und Baubeschläge – Korrosionsverhalten – Anforderungen und Prüfverfahren“).

Einsatzgebiete

Beschläge mit Resista® sind ideal einerseits für küstennahe Gebiete und andererseits für besucherstarke Bereiche, wie z. B. öffentliche Gebäude, Geschäfte und Hotels.

Pflege

Verschmutzungen können mit Wasser und einem weichen Tuch entfernt werden. Auf die Verwendung von scharfen Reinigern oder chemischen Mitteln sollte verzichtet werden. Die Beschläge benötigen darüber hinaus keine besondere Pflege.

Garantie-Erklärung

I. Garantie-Erklärung

Neben und zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten, die sich für den Endgebraucher aus einem Kauf von HOPPE-Produkten ergeben, übernehmen wir gegenüber Endgebrauchern eine Hersteller-Garantie auf die Haltbarkeit der Oberfläche von Türgriff-Garnituren und Fenstergriffen der Marke „HOPPE – Der gute Griff.“, die mit dem Spezial-Attribut „Resista®“ ausgestattet sind (im Nachfolgenden „Resista®-Oberfläche“ genannt).

„HOPPE-Produkte“ sind im Sinne dieser Herstellergarantie Türgriff-Garnituren und Fenstergriffe der Marke „HOPPE – Der gute Griff.“.

Eine HOPPE-Türgriff-Garnitur umfasst dabei Türgriff (auch Handhabe genannt) oder Bügelgriff oder Schiebetür-Muschel, Griffrosette und/oder Schlüsselrosette oder Türschild (ggf. inkl. Dreh-Olive), nicht jedoch Einsteckschloss, Schließzylinder und Schlüssel.

HOPPE-Fenstergriffe bezeichnen Fenstergriffe und Fenstertür-Griffe, wie z. B. Parallel-Schiebe-Kipptür-Griffe und Hebe-Schiebetür-Griffe. Ein HOPPE-Griff für Fenster oder Fenstertüren besteht aus Griff (auch Handhabe genannt) und/oder Fenstergriff-Rosette und/oder Unterkonstruktion, bei abschließbaren Ausführungen inkl. Schließzylinder und Schlüssel. Bestimmte Fenstertür-Griffe umfassen außerdem Schiebemuscheln und Schilder mit optionaler Profilzylinder-Lochung, nicht jedoch Profilzylinder und Schlüssel. Nicht zum Fenstergriff bzw. Fenstertür-Griff gehören das Fenstergetriebe sowie Verriegelungs-Elemente am Fensterflügel.

„Endgebraucher“ im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede natürliche oder juristische Person, die das HOPPE-Produkt als Erste von HOPPE, einem Händler oder jeder anderen natürlichen oder juristischen Person, die das HOPPE-Produkt im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes bei Dritten montiert oder verkauft, erworben hat. Das HOPPE-Produkt darf nicht in der Absicht erworben worden sein, es im Rahmen eines Geschäftsbetriebes bei Dritten zu montieren oder weiterzuverkaufen.

II. Garantie-Schutz

Als Hersteller garantieren wir Endgebrauchern die einwandfreie Haltbarkeit von Resista®-Oberflächen sachgemäß gebrauchter HOPPE-Türgriff-Garnituren und -Fenstergriffe. Diese Oberflächen-Garantie umfasst alle Mängel, die ohne unsachgemäße Einwirkungen allein auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind, insbesondere wenn die Oberfläche anläuft bzw. unterwandert wird („Fleckenbildung“) oder sich die Schutzschicht ablöst.

Unsere Oberflächen-Garantie gilt weltweit für alle HOPPE-Produkte, die mit der Resista®-Oberfläche ausgestattet sind. Diese Produkte sind auf der Verpackung mit dem Spezial-Attribut „Resista®“ gekennzeichnet.

Wir gewähren die Resista®-Oberflächen-Garantie für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Kaufdatum des Endgebrauchers.

Ausdrücklich ausgenommen von dieser Oberflächen-Garantie sind alle im montierten Zustand nicht sichtbaren Teile sowie auswechselbaren Einzelteile, wie insbesondere Schrauben, Verbindungsstifte usw., sowie elektronische Bauteile. Ferner wird keine Haftung übernommen für Schäden, die entstanden sind durch:

  • nicht bestimmungsgemäße, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung;
  • fehlerhafte und nachlässige Behandlung;
  • Nichtbeachtung von Einbau- und Pflegeanweisungen;
  • eigenmächtig am Produkt vorgenommene Änderungen und Reparaturen;
  • chemische und physikalische, bei unsachgemäßem Gebrauch entstandene Einwirkungen auf die Materialoberfläche, z. B. Beschädigungen durch scharfkantige Gegenstände oder unsachgemäße Reinigungsmittel und Reinigungshilfsmittel;
  • Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen.

III. Garantie-Leistungen

Unsere Garantie-Leistung besteht ausschließlich darin, dass wir im Falle eines innerhalb der Garantie-Zeit aufgetretenen Mangels an der Resista®-Oberfläche nach unserer Wahl die für den Endgebraucher kostenlose Reparatur des Produkts oder eine kostenfreie Ersatzlieferung eines entsprechenden oder gleichartigen und gleichwertigen Produkts durchführen.

Dem Endgebraucher erwachsene Kosten und Aufwendungen für den Ein- und Ausbau des HOPPE-Produktes oder für die Versendung des Produktes an HOPPE oder den Händler werden von dieser Garantie nicht erfasst.

IV. Vom Endgebraucher einzuhaltendes Verfahren für die Geltendmachung der Garantie

Die Rechte aus dieser Garantie kann der Endgebraucher durch schriftliche Fehleranzeige innerhalb der Garantie-Zeit gegenüber dem Händler, bei er das Produkt gekauft hat, oder direkt bei uns, der HOPPE Holding AG, Via Friedrich Hoppe 6, 7537 Müstair, Schweiz, geltend machen.

Voraussetzung ist überdies, dass der Endgebraucher sowohl das beanstandete Produkt vorlegt wie auch einen Nachweis erbringt, dass der Mangel an der Resista®-Oberfläche innerhalb der Garantie-Zeit aufgetreten ist. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage des Kaufbelegs des Endgebrauchers geführt werden. Es wird daher empfohlen, den Kaufbeleg mindestens bis zum Ablauf der Garantie-Zeit sorgfältig aufzubewahren.

IV. Gesetzliche Rechte

Der Endgebraucher hat im Falle von Mängeln der Ware gegenüber dem Verkäufer, bei dem er das Produkt erworben hat, oder dem Auftragnehmer, der das Produkt in seinem Auftrag eingebaut hat (z. B. Handwerksunternehmen) gesetzliche Sachmängelrechte. Diese Rechte kann der Endgebraucher unentgeltlich in Anspruch nehmen; die Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Sie können je nach Sachverhalt im Umfang über die Rechte aus dieser Garantie hinausgehen und für den Endgebraucher günstiger sein oder hinter dieser Garantie zurückbleiben. Die Garantie schränkt auch sonstige gesetzliche Rechte des Endgebrauchers nicht ein, z. B. Rechte nach dem Produkthaftungsgesetz.

IV. Name und Anschrift des Garantiegebers

HOPPE Holding AG
Via Friedrich Hoppe 6
CH-7537 Müstair

(Stand 12/2022)

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